FAQ
FAQ Gabelstaplerfahrer
1. Mein Chef will mich als Gabelstaplerfahrer einsetzen. Welchen Nachweis brauche ich dazu?
Der Gabelstaplerfahrer benötigt einen Gabelstaplerschein. Ohne den Nachweis darf kein Fahrzeug bewegt werden!
2. Wie bekomme ich den Gabelstaplerschein?
Durch den Besuch eines Seminars für Gabelstaplerfahrer nach DGUV 308-001 bei einem Ausbilder für Gabelstapler/Flurförderzeuge.
3. Wie lange ist der Gabelstaplerschein gültig?
Der Gabelstaplerschein hat keine Begrenzung. Nach 12 Monaten muss jedoch eine jährliche Unterweisung erfolgen.
4. Das Gabelstapler-Seminar wurde erfolgreich absolviert. Welche Nachweise bekomme ich?
Einmal das Zertifikat und einmal den Gabelstaplerschein.
5. Ist der Gabelstaplerschein nicht völlig ausreichend als Nachweis?
Bei uns erhalten Sie das Zertifikat und den Gabelstaplerschein zusammen als Nachweis der durchgeführten Schulung.
6. Voller Stolz habe ich soeben mein Gabelstaplerseminar bestanden. Darf ich jetzt sofort im Betrieb mit einem Gabelstapler losfahren?
Ja, wenn der Vorgesetzte die „schriftliche Beauftragung“ ausfüllt und unterschreibt (siehe auch Nr. 7).
7. Darf ich nach erfolgreich besuchten Seminar jeden Gabelstapler fahren?
Im Seminar haben Sie einen anderen Gabelstapler bedient als in ihrer Firma. Da jeder Gabelstapler anders ist, muss vorher eine Einweisung erfolgen.
8. Darf ich auch auf der Straße (öffentlicher Verkehrsfläche) fahren mit dem Gabelstaplerschein?
Wenn ein Führerschein nach Fahrerlaubnisverordnung für die Fahrzeuggröße zusätzlich zum Gabelstaplerschein vorhanden ist.
9. Was mache ich mit meinem Gabelstapler, wenn ich in die Pause gehen möchte?
Das Flurförderzeug nur auf geeignete Plätze fahren, korrekt abstellen, Zündschlüssel abziehen, eventuell Keile unterlegen.
10. Wie schnell darf ich fahren, wenn ich meine Aufträge zügig erledigen möchte?
Sie dürfen nur so schnell fahren wie es die Situation zulässt. Es kann die Situation kommen, wo Sie nur sehr langsam fahren können. Es liegt in ihrer Hand, zu ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Kollegen beizutragen.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.